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Cornelis Kooijman, Leiter Grundlagen und Entwicklung

Grundlagen und Entwicklung

Qualität im Zentrum der Aktivitäten

Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben zur Qualitätsentwicklung (KVG Art. 58 ff.) stand die Ausarbeitung eines Qualitätsvertrags zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer im Zentrum. Zudem wurde das Qualitätsmanual überarbeitet.

Überarbeitetes Qualitätsmanual

Spitex Schweiz hat das Qualitätsmanual aus dem Jahr 2010 überarbeitet. Bei der Überarbeitung wurde den kontinuierlichen Entwicklungen der letzten 12 Jahre in der Pflege und Unterstützung zu Hause und dem Qualitätsmanagement Rechnung getragen. Durch den Einsatz einer Begleitgruppe, bestehend aus Fachpersonen aus diversen Spitex-Organisationen und Spitex-Kantonalverbänden, wurde den vielfältigen kantonalen bzw. regionalen und organisationalen Besonderheiten Rechnung getragen. Mit Unterstützung der Firma Socialdesign wurden die Inhalte des bestehenden Qualitätsmanuals aktualisiert und neue Vorgaben integriert. Das Qualitätsmanual wird im zweiten Quartal 2022 in den Sprachen Französisch, Italienisch und Deutsch bereitstehen.

Wichtigkeit von Daten

Aufgrund der Dynamik in der Branche nimmt die Wichtigkeit von Daten im Spitex-Bereich (z.B. klinische Daten, Leistungs- und Kostendaten) kontinuierlich zu. Neue Vorgaben und Erwartungen an die ambulante Pflege und Unterstützung und Diskussionen rund um die Finanzierung von ambulanten Pflegeleistungen treiben diese Dynamik an. Spitex Schweiz braucht zwingend mehr Datengrundlagen, um sich in der Debatte rund um die Pflegefinanzierung, bei Tarifverhandlungen sowie in der Umsetzung der Pflegeinitiative und vielem mehr gut positionieren zu können. Eine entsprechende Datenstrategie ist in Vorbereitung. Um eine gute Datengrundlage zu schaffen, ist Spitex Schweiz darauf angewiesen, dass sich die Spitex-Organisationen an den von Spitex Schweiz durchgeführten Datenerhebungen oder bei nationalen Datenbanken wie beispielsweise HomeCareData oder der Benchmarking-Plattform von Polynomics aktiv beteiligen. Um flächendeckende und präzise Aussagen machen zu können, sind bei Datenerhebungen hohe Teilnahmequoten erforderlich.

Anstellung von pflegenden Angehörigen

Ein Bundesgerichtsentscheid von 2019 hält fest, dass Leistungen der Grundpflege durch pflegende Angehörige, welche bei einer Spitex-Organisation mit entsprechender Betriebsbewilligung angestellt sind – auch ohne entsprechende Ausbildung –, abgerechnet werden dürfen. Der Vorstand von Spitex Schweiz weist darauf hin, dass Spitex-Organisationen pflegende Angehörige anstellen können, aber nicht dazu verpflichtet sind. Im Rahmen der Neuverhandlung der Administrativverträge wird diesem Bundesgerichtsentscheid Rechnung getragen und entsprechend festgehalten, dass künftig pflegende Angehörige entsprechend abzubilden sind.

Ein Qualitätsvertrag zwischen Leistungserbringern und Versicherern

Art. 58a des Krankenversicherungsgesetzes verpflichtet die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer zum Abschluss eines gesamtschweizerisch geltenden Vertrags über die Qualitätsentwicklung. Der Qualitätsvertrag regelt unter anderem die Qualitätsmessungen, die Massnahmen der Qualitätsentwicklung, die Überprüfung der Einhaltung der Verbesserungsmassnahmen und die Zusammenarbeit der Vertragspartner. Unter der Leitung von Spitex Schweiz und in Zusammenarbeit mit Curacasa/SBK, der Dachorganisation der freischaffenden Pflegefachpersonen, und dem Verband der privaten Spitex-Organisationen ASPS wurde mit den beiden Versichererverbänden Curafutura und Santésuisse ein Qualitätsvertrag für die ambulante Pflege verhandelt. Die Verhandlungen waren anspruchsvoll, aber dennoch konstruktiv. Aus Sicht von Spitex Schweiz ist zentral, dass die Aufwände der Leistungserbringer, die sich aus dem Qualitätsvertrag ergeben, vertretbar sind und abgegolten werden. Diese Forderung muss aber dringend noch geklärt werden. Der Bundesrat hat Mitte März 2022 die Qualitätsstrategie veröffentlicht. Diese hält neu fest, dass die Aufwände in Zusammenhang mit dem Qualitätsvertrag bereits heute durch die OKP abgegolten seien, was aber uE nicht der Fall ist. Es werden zusätzliche Aufwände entstehen, die zwingend abgegolten werden müssen. Spitex Schweiz wird den Qualitätsvertrag erst unterzeichnen, wenn diese Frage geklärt ist.

Weitere Steigerung der Nutzung der neuen interRAI-Instrumente

Es ist erfreulich, dass auch 2021 bei weiteren Spitex-Software-Anbietern die interRAI-Module zertifiziert werden konnten. Bis Ende 2021 nutzten bereits 550 Spitex-Betriebe die neuen interRAI-Module in ihrer Software. Der Austausch mit den interRAI-Ausbildnern und -Ausbildnerinnen und die ERFA-Treffen der HomeCareData-Nutzenden fanden auch im Berichtsjahr aufgrund der Pandemie online statt. Weiterhin wurden zahlreiche Fragen zur Anwendung der neuen interRAI-Instrumente und dem Arbeiten mit CAPs und Skalen beantwortet.

Nutzung von HomeCareData für Nichtmitglieder

2021 konnten erstmals die neuen Halbjahresberichte für die an HomeCareData (HCD) teilnehmenden Organisationen publiziert werden. Die Nutzerzahlen steigen kontinuierlich weiter und sind nun auf 153 gewachsen. Ebenso steigt das Interesse an HomeCareData auch vonseiten der kantonalen Gesundheitsbehörden, in einigen Kantonen wird die Nutzung von HomeCareData gar als verbindlich erklärt. Damit geht die Anerkennung von HCD als wichtiges Qualitätsinstrument einher. Die Kommission HCD und der Vorstand haben sich zudem mit der Erweiterung der HCD-Dienstleistung auseinandergesetzt. So soll die Nutzung von HCD auch für Nichtmitglieder, die mit interRAI-Instrumenten arbeiten, angestrebt und mittels einmaliger Gebühr ermöglicht werden.