4 Minuten

Patrick Imhof, Leiter Politik

Interessenvertretung

Die Pflege stärken via Bundesverfassung

Das Stimmvolk hat im November die Pflegeinitiative klar angenommen. Die Inhalte des indirekten Gegenvorschlags sollen bei der Umsetzung der Pflegeinitiative miteinbezogen werden.

Pflegeinitiative und indirekter Gegenvorschlag

Im Frühling 2021 verabschiedete das eidgenössische Parlament unter dem Titel «Für eine Stärkung der Pflege, für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» einen indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative. Der Verabschiedung gingen harte Verhandlungen voraus, die kurz vor dem Scheitern in einer Einigungskonferenz der beiden Kammern kulminierten, wo schliesslich ein breiter Konsens gefunden werden konnte. In der Schlussabstimmung wurde der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative im Nationalrat mit 194 zu 1 Stimme und im Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Auch wenn sich die Akteure einig waren, dass der indirekte Gegenvorschlag die bestmögliche Kompromisslösung im Parlament darstellte, zogen die Initiantinnen und Initianten die Vorlage nicht zurück und es kam zur Volksabstimmung.
Am 28. November 2021 wurde die Initiative mit 61% der Stimmen und mit Ausnahme von Appenzell Innerrhoden in allen Kantonen angenommen. Das Volk hat damit ein klares Votum zur Stärkung der Pflege abgegeben. Spitex Schweiz wird sich bei der Umsetzung des Verfassungsartikels genauso konstruktiv einbringen, wie dies bereits bei der Erarbeitung des indirekten Gegenvorschlags der Fall war. Bei der Umsetzung sollen die bereits erreichten Bestimmungen des indirekten Gegenvorschlags wieder zum Zuge kommen.
Es braucht wirksame und finanzierte Massnahmen, damit mehr Personen den Pflegeberuf ergreifen, länger im Beruf bleiben und weniger Pflegende aussteigen. Die Arbeiten zur Umsetzung werden im Jahr 2022 beginnen.

«EFAS Pflege» – die Diskussion geht langsam weiter

2021 wurden die Diskussionen zur einheitlichen Finanzierung ambulant und stationär in der Kommission des Ständerates wieder aufgenommen. Allerdings erfolgte noch kein Eintreten auf die Debatte. Spitex Schweiz und weitere Pflegeverbände erachten den Einbezug der Pflege als notwendig und umsetzbar. Die Ständeratskommission wird dazu im ersten Quartal 2022 in der Detailberatung einen Entscheid fällen.
Aufgrund der Wichtigkeit des Themas und der damit verbundenen allfälligen Änderungen in der Pflegefinanzierung hat der Vorstand von Spitex Schweiz eine Arbeitsgruppe gegründet. Diese hat sich konstituiert und eine erste Beurteilung vorgenommen.

Pflegematerial

Das Parlament hatte Ende 2020 die Kostenübernahme des Pflegematerials durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung beschlossen. Die Inkraftsetzung wurde durch den Bund auf 1. Juli 2021 geplant. Die beschlossene Umsetzung war aus Sicht der Leistungserbringer zu komplex und zu kurzfristig. Auf Intervention der Verbände wurde die Inkraftsetzung um drei Monate verschoben, damit die Umsetzung im Bereich des Materials geplant werden konnte, welches ausschliesslich durch die (professionelle) Pflege angewendet wird. Dieses Material muss in einer sogenannten C-Liste neu erfasst werden, dazu müssen Anträge gestellt werden. Spitex Schweiz hat diese Arbeiten in einer Koordinationsgruppe begleitet. Es wird erst im Herbst 2022 definitiv ersichtlich sein, wo es noch Lücken bei der Vergütung haben wird.

Betreuung

Während die Kostenübernahme bei Pflegeleistungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt ist, gibt es bei Betreuungsleistungen sehr unterschiedliche Regelungen. Immer mehr Kantone haben sich in den letzten Jahren aus der Mitfinanzierung von Betreuungsleistungen zurückgezogen. Im Rahmen eines Vorstosses zum Einsatz von Ergänzungsleistungen für Betreutes Wohnen setzt sich Spitex Schweiz dafür ein, dass Betreuungsleistungen durch Ergänzungsleistungen mitfinanziert werden, unabhängig von der Wohnform. Ist die Betreuung besser finanziert, können alternde Menschen länger zu Hause beziehungsweise in einer betreuten Wohnung leben. Zudem können durch spätere Heimeintritte Kosten gespart werden.

Politischer Beirat

Die Kontakte mit dem Politischen Beirat haben pandemiebedingt weiter vor allem schriftlich stattgefunden. Auch wenn verschiedene Gesundheitsthemen weiterbearbeitet wurden, so war die Bewältigung der Pandemie stark im Fokus des Parlaments.
Der Vorstand hat im Dezember Barbara Gysi, Nationalrätin SP St. Gallen, per 2022 in den Beirat gewählt. Barbara Gysi ist Mitglied des Vorstands des Kantonalverbands SG|AR|AI.